August 2007 |
070813 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das US-Unternehmen Moncrief Oil International hat im August Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal eingelegt, mit dem seine Schadenersatzklage gegen die BASF (060506) am 5. Juli abgewiesen worden war. Vorläufig will es damit die Frist wahren, um in den nächsten Wochen endgültig eine Entscheidung über die Weiterführung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht treffen zu können.
Bei dem Rechtsstreit geht es um die Beteiligung der BASF-Tochter Wintershall an der Ausbeutung des sibirischen Gasfelds Juschno-Russkoje, die vor einem Jahr im Beisein von Kremlchef Putin und Bundeskanzlerin Angela Merkel vereinbart wurde (060403). Das US-Unternehmen beruft sich auf ältere Abmachungen mit Gazprom zur gemeinsamen Ausbeutung dieses Erdgasfelds, die der Staatsmonopolist durch die neue Partnerschaft mit Wintershall gebrochen habe.
Nach Auffassung des Landgerichts Frankenthal konnte Moncrief nicht hinreichend
darlegen, daß die BASF die russische Gazprom zum Vertragsbruch gegenüber
Moncrief angestiftet habe. Der BASF hätten nur Schriftstücke und Unterlagen
vorgelegen, die keine sicheren Rückschlüsse zuließen, ob überhaupt
ein bindender Vertrag zwischen Moncrief und Gazprom vorlag. BASF und Wintershall hätten
sich daher auf ein schriftliche Zusicherung von Gazprom verlassen dürfen, wonach
es keine derartige Vereinbarung mit Moncrief gebe.