August 2005 |
050804 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der im Oktober 2003 gestartete Reklamefeldzug für die deutsche Steinkohle ist ins Visier des Bundesrechnungshofs geraten. Wie am 4. August bekannt wurde, beanstandete die Behörde in einem Bericht an den Haushaltsausschuß des Bundestags auch die Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums, das keinen Anlaß gesehen hatte, die 8,8 Millionen Euro teure Kampagne der hoch subventionierten Deutschen Steinkohle AG (DSK) zu stoppen, und das die dadurch entstandenen Kosten sogar bei der Festsetzung der staatlichen Steinkohlebeihilfen berücksichtigen wollte.
Der Bundesrechnungshof stellte demgegenüber fest, daß die Anzeigenkampage
nicht durch den Zweck der staatlichen Zuwendungen gedeckt sei. Der Bund gewähre
den Bergbauunternehmen Mittel für den Absatz deutscher Steinkohle zum Einsatz
in Kraftwerken und zur Stahlerzeugung. Die Kampagne richte sich jedoch direkt an die
Bürger, deren Verhalten auf den Absatz der nationalen Steinkohle keinen maßgeblichen
Einfluss habe. Tatsächlich würden hier "Subventionen eingesetzt, um
für weitere Subventionszahlungen zu werben".
Der Rechnungshof teilt nicht die Auffassung des Ministeriums, wonach die Kampagne
im Interesse des Bundes liege. Die weitere Energieversorgung und der sozialverträgliche
Umgang mit dem Personal seien bereits durch die kohlepolitischen Vereinbarungen sichergestellt.
Eine an den Bürger gerichtete Kampagne habe in dieser Hinsicht keine Auswirkungen.
Es gebe zudem kein Absatzproblem, das mit der Kampagne beseitigt werden müsste.
Die Ausgaben entsprächen nicht den Grundsätzen der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit. Sie seien zur Erreichung des Zuwendungszweckes ungeeignet und nicht
erforderlich.