April 2003

030401

ENERGIE-CHRONIK


Energierechtsnovelle kann in Kraft treten - rechtliche Bedeutung der Verbändevereinbarungen abgeschwächt

Der Bundesrat hat am 11. April der Novellierung des Energierechts in der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Fassung (030303) zugestimmt. Damit kann das Gesetz in Kraft treten. Es regelt vor allem die Liberalisierung des Gasmarkts. Außerdem erklärt es die Verbändevereinbarungen für Strom und Gas bis 31. Dezember 2003 für "gute fachliche Praxis". Im Unterschied zu der vom Bundestag am 14. Februar verabschiedeten Fassung (030201) wird nun jedoch die Vermutung "guter fachlicher Praxis" hinfällig, wenn "die Anwendung der Vereinbarung insgesamt oder die Anwendung einzelner Regelungen der Vereinbarung nicht geeignet ist, wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten". Durch diese vom Bundesrat erwirkte Einschränkung soll es dem Bundeskartellamt weiterhin möglich sein, gegen einzelne Bestandteile der Verbändevereinbarungen vorzugehen. Der Bundestag hatte die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 3. April mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU gegen die Stimmen der FDP angenommen.