Juni 2001 |
010607 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt ist mit der Neufassung der Verbändevereinbarung Gas (010309) unzufrieden. Präsident Ulf Böge kritisierte das Papier in einem Brief an die Verbände der Gaswirtschaft als "völlig unzureichend". So hätten kleine Gewerbebetriebe und Haushalte noch immer nicht die Möglichkeit, ihren Gaslieferanten zu wechseln. Es könne unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht akzeptiert werden, daß sich auch die zweite Verbändevereinbarung Gas mit diesem Problem nicht befasse. Böge warnte die Branche vor strikter Fusionskontrolle und der Einrichtung einer Regulierungsbehörde, falls der Wettbewerb auf dem Gasmarkt nicht bald in Gang komme (FAZ, 22.6.; FTD, 22.6.; Handelsblatt, 22.6.)
Die Europäische Kommission gab am 6. Juni die Einleitung weitere Schritte gegen Deutschland bekannt, weil es die Bundesregierung versäumt hat, die seit knapp drei Jahren geltende Gas-Richtlinie (971202) binnen zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Eine diesbezügliche Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz, welche die Bundesregierung am 20. Dezember 2000 verabschiedete, wurde am 31. Mai 2001 vom Bundesrat in erster Lesung behandelt und dürfte kaum vor Ende des Jahres in Kraft treten. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland war im Oktober 2000 eingeleitet worden. Frankreich hat die Richtlinie ebenfalls noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Am 8. Mai beschloß deshalb die EU-Kommission, Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.
Das Bundeswirtschaftsministerium wies die Kritik aus Brüssel noch am selben Tag "mit Befremden" zurück: Der Inhalt des Gesetzentwurfs sei mehrfach mit der Kommission abgesprochen worden. Unabhängig vom Inkrafttreten der Novelle sei der deutsche Gasmarkt bereits seit 1998 faktisch vollständig geöffnet. Die Situation in Deutschland könne deshalb nicht mit der in Frankreich verglichen werden.