Juli 2000 |
000712 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Berliner Landgericht hat das ostdeutsche
Verbundunternehmen Veag erneut zur Durchleitung verpflichtet.
Geklagt hatten die Verbund AG (Wien) und die KOM-Strom AG (Leipzig),
die neuerdings zu den Stromlieferanten der Stadtwerke Leipzig
gehören (991107). Wenige Wochen
zuvor hatte das Landgericht bereits einer ähnlichen Klage
der Fortum Energie stattgegeben (000612)
und dies damit begründet, dass eine Verweigerung der Durchleitung
unter Berufung auf die Braunkohleschutzklausel nur in begründeten
Ausnahmefällen möglich sei (Berliner Zeitung, 26.7.).