Seit 1. April erschien als tägliches Pendant zum "Deutschen Zuschauer" die "Deutsche Volks-Zeitung". Sie wurde ebenfalls bei Heinrich Hoff verlegt und zählte fast die gesamte Führung der demokratischen Bewegung zu ihrem Herausgeberkreis: Struve, J. Fröbel, Hecker, Herwegh, Anneke, R. Fendt, J. Jacoby, Blum, Holtzendorff, Ruge, Bayrhoffer, Willich, E. Pelz, H. Wuttke und Simon.
Die Deutsche Volks-Zeitung sang im "Republikanerlied" das Lob der Demokratie:
Die Republik, die Republik! Kein Markten und kein Schonen! Das Schwert heraus und Schlag auf Schlag! Verflucht, wer länger noch tragen mag Den Spott der Nationen! Erhebt Euch, Männer, wie Löwen und springt An die Brust den Tyrannen und ringt und singt: Zum Teufel mit Szepter und Kronen.
Das Erstarken der Reaktion bescherte der Deutschen Volks-Zeitung keine lange Lebensdauer - genau vier Wochen, bis zum 29. April. Als der Verleger Hoff an diesem Tag auf dem Stadtamt erschien, um die noch druckfeuchte Nummer der neuesten Deutschen Volks-Zeitung abzuliefern, präsentierte man ihm einen Haftbefehl wegen des "Verbrechens des Hochverrats durch die Presse". Hoff wurde auf der Stelle festgenommen und mit anderen Republikanern nach Bruchsal ins Gefängnis geschleppt.
Die Verhaftung Hoffs wurde vor allem mit dem zitierten "Republikanerlied" in der Deutschen Volks-Zeitung vom 4. April begründet. In der Anklageschrift des Staatsanwalts hieß es:
"Der Verfasser dieses Lieds preist in der 3ten, 4ten und 5ten Strophe den Sieg der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Sonderbund und den Sturz der Monarchie in Frankreich. Die zwei letzten Strophen in Verbindung mit den die Einleitung bildenden beiden ersten enthalten dann die Nutzanwendung auf Deutschland. Er schildert die Republik als ein blühendes Eiland, das in blendenden Gluten aus dem Meer aufgestiegen sei, vor dessen Lichtglanz die Fürsten, 'die gekrönten Rebellen', die 'zerbrochenen Völkerruten' zurückprallten und ins Nichts taumelten, und fordert dann die Deutschen förmlich zur Gründung einer Republik auf... Deutlicher kann man nicht sprechen, unzweideutiger kann man zu gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsverfassung, zur gewaltsamen Entfernung der Fürsten nicht auffordern."
"Zur Verschärfung dieser Tendenz" führte der Staatsanwalt ferner Artikel aus den Nummern 4, 5, 12, 13, 14, 16, 17 und 18 der Deutschen Volks-Zeitung an.