September 1999 |
990914 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Elektrohandelskette ProMarkt ist es
vom Landgericht Mannheim untersagt worden, ihr Stromangebot für
Haushaltskunden (990602 u. 990802)
durch einen Farbfernseher als Zugabe attraktiver zu gestalten.
ProMarkt hatte den Kunden für den Abschluss eines Stromvertrags
"ares Timepack 24" über zwei Jahre einen Farbfernseher,
der normalerweise 199 Mark kostet, für lediglich eine Mark
angeboten. Auf Antrag der Mannheimer MVV Energie AG stellte das
Gericht fest, dass es sich dabei um unlauteren Wettbewerb und
einen Verstoß gegen die Zugabe-Verordnung handele, die es
verbietet, im Geschäftsverkehr Waren oder Leistungen mit
Zugaben anzubieten (Handelsblatt, 23.9.).