Januar 1999 |
990102 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Verbot der Wiederaufarbeitung ist einer der Punkte, die gemäß der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen bereits in den ersten hundert Tagen der neuen Legislaturperiode verwirklicht werden sollen (981001). Bereits am 16.12. stoppte Schröder jedoch einen entsprechenden Entwurf Trittins zur Novellierung des Atomgesetzes, um die bevorstehenden Verhandlungen mit den Kernkraftwerksbetreibern nicht unzumutbar zu belasten (981201). Am 13.1. einigten sich dann SPD und Grüne auf einen Kompromißvorschlag Trittins, wonach das Verbot der Wiederaufarbeitung erst mit einem Jahr Verzögerung zum 1. Januar 2000 in Kraft treten sollte. Die mit dem Rücktransport der nuklearen Abfälle aus La Hague und Sellafield verbundenen Probleme glaubten die Koalitionspartner durch die Errichtung von Zwischenlagern bei den Kernkraftwerken und großzügige Transportgenehmigungen lösen zu können. Bewußt nahmen sie auch in Kauf, daß - wie es in einer Anmerkung heißt - "nach der vorgesehenen Regelung wenig Zeit bleibt, um unter Berücksichtigung bestehender privatrechtlicher Verträge und entsprechender völkerrechtlicher Bindungen gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien Lösungen zu erarbeiten, die zu politisch und ökonomisch vertretbaren Lösungen führen" (SZ, 7.1.; FAZ, 15.1.).
Einen Tag vor der ersten Verhandlungsrunde
über den Ausstieg aus der Kernenergie traf sich Schröder
am 25.1. mit den Vorstandschefs Goll (EnBW), Hartmann (Veba),
Kuhnt (RWE) und Simson (Viag) zu einem Vorgespräch. Die Kernkraftwerksbetreiber
machten dabei deutlich, daß sie die von Bundesumweltminister
Trittin geplante Novellierung des Atomgesetzes keinesfalls hinnehmen
könnten. Schröder sicherte ihnen darauf zu, daß
die Novelle nicht, wie ursprünglich vorgesehen, am 27.1.
vom Kabinett verabschiedet werde (FAZ, 26.1.).