August 1998 |
980826 |
ENERGIE-CHRONIK |
Es gibt keine rechtlich verwertbaren Anhaltspunkte dafür, daß es der RWE Energie als Betreiber des Kernkraftwerks Biblis an der notwendigen atomrechtlichen Zuverlässigkeit fehlen könnte. So lautet das vorläufige Ergebnis eines Gutachtens von Prof. Knut Ipsen, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum. Die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) hatte im Mai die atomrechtliche Zuverlässigkeit des Unternehmens bezweifelt und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet (980601). Ipsen war deshalb von RWE Energie mit dem Gutachten beauftragt worden. Wie er feststellt, ist angesichts der Sachlage bereits die von Hinz eingeleitete "Zuverlässigkeitsprüfung" unverhältnismäßig und damit rechtswidrig (Handelsblatt, 25.8.).
Der Befund von Prof. Ipsen wurde ebenso
wie das Ergebnis der fünfköpfigen Expertenkommission
(siehe oben) im Rahmen einer Sonderveröffentlichung der RWE
Energie in der Wochenzeitung Die Woche (28.8.) publiziert.