August 1998 |
980813 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat den Pfalzwerken den Erwerb einer auf zwölf Jahre befristeten Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Neustadt a.d.W. genehmigt. Der Regionalversorger darf jedoch mit den Stadtwerken keinen Stromliefervertrag abschließen, der über das Jahr 2009 hinausgeht (VWD, 27.7.).