Juni 1998 |
980603 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das 380-Seelen-Dorf Horno darf dem Braunkohlentagebau
geopfert werden, entschieden am 18.6. die Verfassungsrichter des
Landes Brandenburg. Sie wiesen damit eine Normenkontrollklage
der PDS gegen das Braunkohlegesetz zurück, das der Landtag
vor einem Jahr mit fraktionsübergreifender Mehrheit beschlossen
hatte (siehe 970608). Die PDS-Fraktion
des brandenburgischen Landtags hatte ihre Klage damit begründet,
daß die vorgesehene Umsiedlung der Dorfbewohner den Artikel
25 der Landesverfassung verletze, der den im Raum Horno ansässigen
Sorben den Schutz ihres angestammten Siedlungsgebiets zusichert.
Das Landesverfassungsgericht stellte demgegenüber klar, daß
damit kein absoluter Bestandsschutz für jedes sorbische Dorf
gemeint sein könne (FR, 19.6.; FAZ, 20.6.).