März 1998 |
980315 |
ENERGIE-CHRONIK |
Auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
vom Januar (siehe 980101) gibt der
RWE-Konzern die Hoffnung nicht auf, das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich
doch noch in Betrieb nehmen zu können. In einem Interview
mit dem manager magazin (20.3.) kündigte Vorstandsvorsitzender
Dietmar Kuhnt Gespräche mit dem Land Rheinland-Pfalz darüber
an, "ob ein erneuter, dritter Anlauf für eine Teilerrichtungsgenehmigung
in einer überschaubaren Zeit möglich ist". Vorerst
werde man das Betriebspersonal in Mülheim-Kärlich von
400 auf 100 verringern, um die Kosten zu minimieren. Zur Schadenersatzklage
von RWE gegen das Land wegen der ungültigen Teilgenehmigung
für das Kernkraftwerk meinte Kuhnt: "Wir werden das
durchprozessieren müssen, ob wir wollen oder nicht. Das Aktienrecht
zwingt uns dazu."