März 1998 |
980301 |
ENERGIE-CHRONIK |
Im Vermittlungsausschuß zwischen Bundestag und Bundesrat setzten SPD und Bündnisgrüne am 2.3. eine Beschlußempfehlung zur Korrektur der vom Bundestag beschlossenen Energierechtsreform durch, die vor allem die Position der Stadtwerke im geplanten freien Energiemarkt stärken sollte. Der Bundestag lehnte diese Beschlußempfehlung am 5.3. mit der Mehrheit der Koalitionsparteien ab. Der Bundesrat versagte daraufhin am 6.3. dem Gesetz seine Zustimmung. Er verzichtete aber auf die Möglichkeit eines Einspruchs nach Artikel 77 GG, der vom Bundestag erst mit entsprechender Mehrheit überstimmt werden müßte. Somit ist das Gesetz zustande gekommen und kann dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet werden (VWD, 3.3. u. 5.3.; FR, 6.3.).
Im Falle eines SPD-Siegs bei den bevorstehenden
Bundestagswahlen werden die Sozialdemokraten "nicht zögern,
dieses Energierecht unmittelbar nach der Bundestagswahl zu novellieren".
Dies versicherten der SPD-Energieexperte Volker Jung und der schleswig-holsteinische
Energieminister Claus Möller. Unabhängig davon prüfen
SPD-Bundestagsfraktion und SPD-regierte Länder, auf welche
Weise sie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz angehen
können. Der Bielefelder Professor Joachim Wieland arbeitet
derzeit an einem Gutachten, das die Verfassungswidrigkeit des
Gesetzes begründen soll (FR, 6.3.).