Dezember 1997 |
971201 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die umfassende Novellierung des Energierechts, die der Bundestag am 28.11. beschloß (siehe 971101), ist vom Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12. erwartungsgemäß abgelehnt worden. Die Länderkammer rief den Vermittlungsausschuß an, der am 14.1.98 zusammentreten wird. Aber auch hier ist kaum mit einer Einigung zu rechnen. Falls der Bundestag den Einspruch des Bundesrats überstimmt, wird letztendlich wohl das Bundesverfassungsgericht den Streit um die Energierechtsreform klären müssen.
Nach Ansicht der SPD-dominierten Länderkammer bedarf die Energierechtsreform, wie sie der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschloß, einer grundlegenden Überarbeitung. Vor allem würden die Interessen der Gemeinden nicht hinreichend berücksichtigt. Im Gegensatz zu Bundesregierung und Koalitionsmehrheit des Bundestags vertritt der Bundesrat ferner die Auffassung, daß die Energierechtsreform nicht ohne Zustimmung der Ländervertretung in Kraft treten könne.
In derselben Sitzung lehnte der Bundesrat
die Novellierung des Atomrechts ab, die der Bundestag am 13.11.
beschlossen hatte (siehe 971103).
Auch hier ist er der Auffassung, daß die Novellierung in
jedem Falle seiner Zustimmung bedürfe, weil es sich um ein
Bundesgesetz handele, das von den Ländern ausgeführt
werde. Außerdem hat er die bekannten inhaltlichen Einwände
gegen das Gesetz (FAZ, 20.12.; taz, 20.12.).