November 1997 |
971108 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Umweltorganisation Greenpeace muß für die Schäden aufkommen, die sie im Mai 1996 durch eine Blockade-Aktion vor dem Kernkraftwerk Würgassen verursacht hat. So entschied jetzt nach dem Landgericht Paderborn auch das Oberlandesgericht Hamm. Die genaue Höhe des Schadens soll in einem späteren Verfahren geklärt werden. PreussenElektra beziffert ihn mit insgesamt 33 000 Mark. Die Greenpeace-Aktivisten hatten zwei Wochen lang das Bahngleis vor dem stillgelegten Kernkraftwerk blockiert, um den Abtransport von Brennelementen in die französische Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zu verhindern (FR, 8.11.).
In der Schweiz mußte sich die dortige
Greenpeace-Organisation verpflichten, der BKW Energie AG einen
Schadenersatz von 150 000 Franken für die Blockade des Kernkraftwerks
Mühleberg im August 1996 zu leisten. Die Betreiberin des
Kernkraftwerks verzichtet dafür auf einen Zivilprozeß
und zieht auch ihre Strafananträge wegen Sachbeschädigung
und Hausfriedensbruchs zurück (Der Bund, 15.11.).