Oktober 1997

971005

ENERGIE-CHRONIK


Klage wegen neuer Brennelemente in Krümmel zum zweitenmal abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht von Schleswig-Holstein wies am 29.10. zum zweitenmal eine Klage der niedersächsischen BUND-Vorsitzenden Renate Backhaus zurück, die sich gegen die 1991 erteilte Genehmigung zur Verwendung neuartiger Brennstäbe im Kernkraftwerk Krümmel richtete. Frau Backhaus hatte der Genehmigungsbehörde vorgeworfen, die damals beginnende Diskussion um eine mögliche Verursachung von Leukämie-Erkrankungen in der Elbmarsch durch das Kernkraftwerk nicht berücksichtigt zu haben (DPA, 29.10.).

Das erste Urteil in dieser Angelegenheit hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Bestand und wurde zur Neuverhandlung an das Gericht zurückverwiesen, weil das Oberverwaltungsgericht die Meinung vertreten hatte, daß die von der Klägerin monierten Aspekte nicht in die Sicherheitsüberprüfung miteinbezogen werden müßten (siehe 960802). Die höchstinstanzliche Korrektur des Urteils bedeutete jedoch keineswegs eine inhaltliche Stellungnahme zugunsten der Kernkraftgegner, wie dies zunächst in den Medien dargestellt wurde (siehe 961001). Das Oberverwaltungsgericht hatte deshalb schon im Vorfeld der jetzigen Entscheidung einen Antrag von Frau Backhaus auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage mit der Begründung abgelehnt, daß bei Beachtung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts mit einer Niederlage der Klägerin im Hauptverfahren zu rechnen sei (siehe 961114).