Juli 1997 |
970703 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Europäische Kommission teilte
am 25.7. mit, daß sie die wettbewerbsrechtliche Prüfung
des Verkaufs der 50,8prozentigen Landesbeteiligung am Berliner
Stromversorger Bewag (siehe 970501)
dem Bundeskartellamt überlasse, weil davon nur regional gesonderte
Märkte betroffen seien, die keinen wesentlichen Teil des
EU-Marktes ausmachten. Dem Antrag des Bundeskartellamts (siehe
970602) wurde damit erwartungsgemäß
stattgegeben. Die Behörde will ihre Entscheidung binnen vier
Monaten mitteilen (FAZ, 26.7.;ADN, 28.7.).