April 1997 |
970407 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat Einwände
gegen ein geplantes Tauschgeschäft, bei dem das Bayernwerk
dem RWE-Konzern seine 50prozentige Beteiligung an der Thyssengas
GmbH überlassen möchte, um dafür die 25prozentige
RWE-Beteiligung an der Isarwerke GmbH zu übernehmen (siehe
960504 u. 961104).
Die Kartellwächter befürchten, daß der Einstieg
von RWE bei Thyssengas die marktbeherrschende Position beider
Unternehmen verstärken würde. Eine entsprechende Abmahnung
wurde bereits verschickt. Das Kartellamt hält auch den anderen
Teil des Tauschgeschäfts für problematisch, der dem
Bayernwerk die mehrheitliche Beteiligung an der Holding der Isar
Amperwerke ermöglichen würde. In diesem Fall hat es
aber noch keine Entscheidung getroffen (SZ, 2.4.; Handelsblatt,
3.4.).