April 1997 |
970403 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die geplante Energierechtsreform der Bundesregierung wurde am 17.4. in erster Lesung vom Bundestag beraten. SPD und Grüne lehnten dabei den Gesetzentwurf rundweg ab, weil er einseitig die Großindustrie begünstige und "ökologisch blind" sei, während private Haushalte, kleinere Unternehmen sowie die Stadtwerke die Nachteile zu tragen hätten. Trotz der von Bundeswirtschaftsminister Rexrodt (FDP) angekündigten Nachbesserungen zugunsten der ostdeutschen Braunkohle und der Kommunen (siehe 970208) läßt der Entwurf auch für Politiker der Koalition noch zu wünschen übrig. So vermißte der Wirtschaftssprecher der CSU-Landesgruppe, Ernst Hinsken, eine klare Regelung für die Durchleitung von Strom und Gas (Handelsblatt, 18.4.; FR, 18.4.).