November 1996 |
961121 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung erwägt, die Vergütung für Strom aus Windkraft zu senken. Dies schrieb Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) dem EU-Wettbewerbskommissar Karel Van Miert, der die starke Subventionierung der Windenergie gerügt hatte. In seiner Antwort verwies Rexrodt auch auf die Länderinitiative zum Stromeinspeisungsgesetz (siehe 960613), die eine bessere Verteilung der Mehrkosten unter den Stromversorgern erreichen will. SPD und Bündnisgrüne kritisierten die Haltung Rexrodts und forderten ihn auf, das Ansinnen der Brüsseler Kommission zurückzuweisen (Handelsblatt, 11.11.; DPA, 28.11.).
Das Stromeinspeisungsgesetz wird von der EU-Kommission seit einiger Zeit auf die Vereinbarkeit mit europäischem Recht überprüft (siehe 960202). Wie Van Miert in seinem Schreiben an Rexrodt ausführte, hält er eine Windstrom-Vergütung in der vom Stromeinspeisungsgesetz vorgeschriebenen Höhe für nicht mehr gerechtfertigt: Bei der Genehmigung der Beihilfen 1990 sei die EU-Kommission von einer Windkraftkapazität von 20 Megawatt und jährlichen Mehrkosten bis zu einer Million für alle Stromversorger ausgegangen. Bis 1995 habe sich aber die Zahl der Windkonverter von 500 auf fast 4000 erhäht, die installierte Nennleistung sei auf 1100 Megawatt gestiegen und allein die Stromversorger an der Küste bezifferten ihre Mehrbelastung auf 150 Millionen Mark.