September 1996 |
960920 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberlandesgericht Lüneburg wies am 2.9. die Klage von drei Bewohnern des Landkreises Lüchow-Dannenberg gegen die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle im Zwischenlager Gorleben zurück: Die Rechte der Kläger würden durch die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Betriebsgenehmigung nicht beeinträchtigt. Die Kontrolle der Abfälle sei ausreichend. Schäden an den "Castor"-Behältern könnten ausgeschlossen werden (AZ 7 K 4357/95). Die drei Kläger kündigten an, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen (FAZ, 3.9.; Handelsblatt, 3.9.).