November 1995

951118

ENERGIE-CHRONIK


Landesregierung muß die weitere Erkundung in Gorleben zulassen

Die niedersächsische Landesregierung muß die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle zulassen. Dies entschied am 2.11. das Bundesverwaltungsgericht. Es gab damit in letzter Instanz einer Klage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) statt. Die Landesregierung hatte 1992 die Bergbehörden angewiesen, die Erlaubnis für die Erkundungsarbeiten in Gorleben nicht zu verlängern. Nach Feststellung des Gerichts gibt es aber keinen gesetzlichen Grund, die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans von 1983 zu verweigern und die Vorlage eines neuen Rahmenbetriebsplans zu verlangen. Das BfS wies darauf hin, daß durch die Versagung einzelner Genehmigungen Stillstandskosten von mehreren Millionen Mark entstanden seien, die jetzt gegenüber dem Land als Schadenersatzforderung geltend gemacht würden (SZ, 3.11.; FAZ, 3.11.; siehe auch 940311, 940506, 940714).

Die Süddeutsche Zeitung (3.11.) meinte dazu: "Anstatt ein notwendiges Projekt immer wieder zu behindern, sollte Gerhard Schröder bei seinen SPD-Kollegen um alternative Standorte werben. Das wäre ein Fortschritt in einer scheinheiligen Atomdebatte, die sich inzwischen um jeden Rest von Glaubwürdigkeit gebracht hat."