September 1995 |
950912 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bei der Auftragsvergabe für die Lieferung von zwei Dampfturbinen für das Braunkohlekraftwerk Lippendorf ist dem ostdeutschen Verbundunternehmen VEAG ein Verfahrensfehler unterlaufen. Zu dieser Feststellung gelangte jetzt die Vergabeprüfstelle der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Die Nachfolgerin der Treuhandanstalt gab damit einem von fünf Anträgen des US-Konzerns General Electric statt, der sich diskriminiert fühlt, weil die VEAG bestimmte Kriterien für die Auftragsvergabe einseitig auf die Konkurrenten Siemens und ABB zugeschnitten habe. Da die VEAG damals der Treuhandanstalt gehörte, sieht der US-Konzern eine EU-Richtlinie verletzt, die US-Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Chancengleichheit zusichert. Seinem Hauptantrag, die Auftragsvergabe völlig zu stoppen, gab die BvS nicht statt. Die Auftragsvergabe an die Firma ABB und deren Ausführung wird deshalb durch die Entscheidung nicht beeinflußt (Handelsblatt, 18.9. u. 19.9.; siehe auch 950414).