Juli 1995 |
950707 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Landgericht Kiel wies am 30.6. eine Schadenersatzklage des Kernkraftwerks Brunsbüttel ab. Die Betreibergesellschaft KKB hatte vom schleswig-holsteinischen Energieministerium 1,475 Millionen Mark verlangt, da es nach Feststellung des Oberverwaltungsgerichts die Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks im Mai 1992 unzulässigerweise um mindestens vier Tage verzögert hat. Das Gericht begründete die Ablehnung der Klage damit, daß die KKB überwiegend nicht eigene Ansprüche, sondern abgetretene Forderungen der Gesellschafter HEW und PreussenElektra geltend gemacht habe. Auch ihre eigenen Ansprüche hätte die KKB früher geltend machen müssen (VWD, 30.6.; siehe auch 940609).