Juni 1995 |
950610 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bundesumweltministerin Angela Merkel
(CDU) hat am 20.6. den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die
auf der Grundlage von Paragraph 23 des Bundesimissionsschutzgesetzes
die zulässige Stärke von elektrischen und magnetischen
Feldern der Stromversorgung sowie der elektromagnetischen Felder
von Sendeanlagen begrenzen soll. Die Verordnung bezieht sich nur
auf den Daueraufenthalt in allgemein zugänglichen Bereichen
und übernimmt für Felder der öffentlichen Stromversorgung
die von der Internationalen Strahlenschutzkommission (IRPA) empfohlenen
Werte von 5 Kilovolt pro Meter für das elektrische Feld und
100 Mikrotesla für das magnetische Feld. Für Bahnstrom
sollen 10 Kilovolt pro Meter und 300 Mikrotesla als zulässige
Höchstwerte gelten. Altanlagen sollen bis zum Jahr 2002 diesen
Anforderungen angepaßt werden, doch sind Ausnahmemöglichkeiten
vorgesehen. Merkel unterstrich, daß die geplanten Werte
weit unter der Schwelle liegen, von der an gesundheitliche Schäden
nachgewiesen seien. Sie kündigte an, sich auch um eine europaweite
Einführung dieser Grenzwerte zu bemühen (Handelsblatt,
21.6.; FR, 21.6.).
Bisher gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte für Felder.
Die Deutsche Elektrotechnische Kommission (DKE) hat als allgemeine
Grenzwerte für das elektrische Feld 20 Kilovolt pro Meter
und für das magnetische Feld 5 Millitesla festgelegt. Für
den Daueraufenthalt der Allgemeinbevölkerung in 50-Hertz-Feldern
sieht eine von der DKE beschlossene Vornorm 7 Kilovolt pro Meter
und 400 Mikrotesla vor.