Mai 1995 |
950508 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Stromversorger verstoßen nicht gegen das Kartellrecht, wenn sie gegenüber Kommunen, die eine höhere Konzessionsabgabe wollen, auf dem Abschluß langfristiger Verträge beharren. Zu dieser Entscheidung gelangte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Damit hob das Gericht einen anderslautenden Bescheid des hessischen Umweltministeriums auf, das im Februar 1994 als Kartellbehörde zwei Unternehmen verpflichtet hatte, die höchstzulässige Konzessionsabgabe auch an zwei Kommunen in Nord- und Mittelhessen zu zahlen, die den Abschluß eines neuen Vertrags abgelehnt hatten (FAZ, 11.5.).