Dezember 1994

941207

ENERGIE-CHRONIK


Kernkraftwerk-Betreiber müssen für Doppelbegutachtung nicht bezahlen

Das Stuttgarter Umweltministerium muß für ein Gutachten des Darmstädter Öko-Instituts zum Kernkraftwerk Obrigheim insoweit selbst aufkommen, als sich die darin behandelten Fragen mit denen eines TÜV-Gutachtens überschneiden, das ebenfalls vom Ministerium angefordert worden war. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe (AZ: 10 K 2805/93). Eine Doppelbegutachtung derselben Frage auf Kosten des Betreibers sei nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig, z.B. wenn von vornherein ein grundsätzlicher Streit über die Methodik zu erwarten sei. Umweltminister Harald Schäfer (SPD) will wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" in die Berufung gehen (Stuttgarter Zeitung, 22.12.; SZ, 23.12.; taz, 23.12.).