Oktober 1994 |
941006 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der US-Konzern General Electric fühlt sich bei der Vergabe eines Großauftrags durch die VEAG Vereinigte Energiewerke AG diskriminiert. Er hat deshalb Klage beim Berliner Landgericht eingereicht. Bei einem ersten Termin am 18.10. wurde sein Eilantrag auf Wiedereröffnung des Vergabeverfahrens jedoch abgelehnt.
Anlaß des Streits ist der 400-Millionen-Auftrag für eine Dampfturbine im geplanten Braunkohlekraftwerk Lippendorf. Nach Darlegung der VEAG hatte der US-Konzern von allen Bewerbern das schlechteste Angebot vorgelegt. General Electric behauptet dagegen, daß bestimmte Kriterien für die Auftragsvergabe einseitig auf die Konkurrenten Siemens und ABB zugeschnitten gewesen seien. Da die VEAG damals noch zur Treuhand gehörte, sei damit eine EU-Richtlinie verletzt, die den US-Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Chancengleichheit zusichert (FAZ, 19.10.; Handelsblatt, 19.10.).
"Im internationalen Wettbewerb wird mit immer härteren Bandagen gekämpft", bemerkte dazu die Frankfurter Allgemeine (19.10.).