Juni 1994 |
940611 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Schadenersatzprozeß der RWE Energie gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen der erzwungenen Stillegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich ist vom Oberlandesgericht Koblenz vertagt worden. Das Gericht schlug den Prozeßparteien vor, das Verfahren erst nach einem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz wieder aufzunehmen, das über die Rechtmäßigkeit der 1990 neugefaßten Teilgenehmigung für das Kraftwerk befinden soll. In diesem Prozeß wird die Entscheidung möglicherweise erst im Herbst fallen, weil das Gericht nach Anhörung der Fachleute noch weitere Fragen zur Erdbebensicherheit des Standorts klären will (SZ, 16.6.; FAZ, 17.6.; siehe auch 931212).