Juni 1993 |
930616 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt die Erweiterung des Stromeinspeisungsgesetzes auf Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab. Der Grundsatz der Kostenorientierung bei der Strompreisbildung dürfe auf keinen Fall aufgegeben werden, heißt es in einer Stellungnahme des VKU zu einem entsprechenden Gesetzentwurf, den die Landesregierung Brandenburg im Bundesrat vorgelegt hat. Nur die vermiedenen Kosten der EVU dürften für die Höhe der Einspeisevergütung maßgebend sein (Zeitung für kommunale Wirtschaft, 6/93).