September 1992 |
920912 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16.9. sein am 7.7. verkündetes Urteil schriftlich vorgelegt (Aktenzeichen: KZR 2/92). Danach haben die Energieversorgungsunternehmen nach dem Auslaufen von Konzessionsverträgen keinen Anspruch auf den Weiterbetrieb der von ihnen in den Gemeinden errichteten Versorgungsnetze. Falls es nicht zum Neuabschluß eines Konzessionsvertrags kommt, sind sie verpflichtet, der Gemeinde das Versorgungsnetz zum Zeitwert zu verkaufen (SZ, 17.9.; FR, 17.9.; siehe auch 920710).
Das Urteil wird in der Presse mit Überschriften
wie "Strom-Monopol durch die Hintertür gestoppt"
(WAZ, 17.9.) oder "Bundesgerichtshof stoppt Strommonopol"
(Ruhr Nachrichten, 17.9.) positiv aufgenommen. Die Süddeutsche
Zeitung (18.9.) kommentiert: "Wie Dominosteinchen fallen
die Klauseln in den Konzessionsverträgen, die den Energieversorgungsunternehmen
ein fast unbefristetes Monopol in den Gemeinden verschafften.
... Das bedeutet nicht, das den Monopolunternehmen magere Jahre
bevorstehen. Viele Gemeinden werden sich eine eigene Versorgung
gut überlegen, denn sie müssen die Kosten schließlich
vor ihren Bürgern rechtfertigen."