Juli 1992

920706

ENERGIE-CHRONIK


Neues Atomgesetz: Bundesumweltminister Töpfer stellt Gesetzesnovelle vor

Bundesumweltminister Töpfer hat am 10. 7. den Entwurf zu einer umfassenden Novellierung des Atomgesetzes vorgelegt. Dazu war er durch die Koalitionsvereinbarung beauftragt. Die Welt (11.7.) zitiert Töpfer mit den Worten. "Das Atomgesetz wird durch diese Überarbeitung weder ein Kernenergieförderungs- noch ein -verhinderungsgesetz. Es wird zu einem modernen Anlagensicherheitsgesetz fortentwickelt. Jetzt muß die Opposition Farbe bekennen, ob sie ein modernes Atomgesetz mittragen oder ob sie an ihrem unrealistischen Ausstiegskurs festhalten will, der unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht zu verantworten ist." Die Novelle bedarf der Zustimmung der SPD, oder zumindest von Teilen der SPD, da die SPD-regierten Länder im Bundesrat die Mehrheit haben. Wesentliche Eckpunkte der Novelle sind: der Verzicht auf den Förderzweck, die Pflicht der Kernkraftwerksbetreiber zu periodischen Sicherheitsüberprüfungen, der Wegfall der Entschädigungspflicht an den Betreiber bei nachträglichen Auflagen, die finanzielle Stillegungsvorsorge durch den Betreiber, die Privatisierung der Endlagerung sowie die Gleichrangigkeit von Wiederaufarbeitung und Endlagerung und eine bessere Deckungsvorsorge für Schadensfälle.

Als Drahtseilakt wird nach Aussage der Energie Briefe (16.7.) dieser Entwurf in Bonn bezeichnet, weil er weder mit der Zustimmung der Opposition rechnen kann, noch wegen der deutlichen zusätzlichen Belastungen "auf eine positive Reaktion der betroffenen Industrie hoffen kann". (Handelsblatt, 20.7.; FAZ, 11.7.; Welt 11.7.)