Juni 1992

920610

ENERGIE-CHRONIK


Endlager Morsleben darf wieder in Betrieb genommen werden

Das bislang einzige deutsche Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben (Sachsen-Anhalt) darf wieder in Betrieb genommen werden. Dies entschied der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25.6. bei einer Sitzung in Magdeburg. Zuvor hatte der Senat für Verwaltungsrecht beim Bezirksgericht Magdeburg am 27.11.91 der Klage einer Rechtsanwältin gegen die weitere Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in dem ehemaligen Salzstock stattgegeben. Im Unterschied zur ersten Instanz vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, daß die von den früheren DDR-Behörden für das Endlager erteilte Betriebsgenehmigung, die im Einigungsvertrag bis zum Jahr 2000 befristet worden ist, rechtswirksam auf das Bundesamt für Strahlenschutz übergegangen sei (SZ, 26.6.; Handelsblatt, 26.6.Welt, 216.6.; siehe auch 911106).