Juli 2025

250711

ENERGIE-CHRONIK



Seit Juni 2021 werden die Ausschreibungen für größere Solaranlagen auf Dächern oder an Lärmschutzwänden separat als "Segment 2"durchgeführt. Bei den beiden ersten Auktionen kam es noch zu der erwünschten Überzeichnung. Die starke Ausweitung des Angebotsvolumens bei den beiden Ausschreibungen des Jahres 2022, die auch bei den Freiflächen-Anlagen erfolgte, bewirkte dann aber eine noch viel größere Unterzeichnung als im "Segment 1" und trieb lediglich den Zuschlagswert nach oben (221212).

Leichte Unterzeichnung bei der 13. Ausschreibung für Solar 2

"Trotz rückläufiger Gebotsmenge wurde das gesetzlich vorgesehene Volumen annähernd erreicht", resümierte der Behördenchef Klaus Müller, als die Bundesnetzagentur am 16. Juli die Ergebnisse der 13. Ausschreibung für Solaranlagen des "Segments 2" bekanntgab. "Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgeglichen. Ein gleichmäßiger Zubau von Erneuerbaren Energien in ganz Deutschland ist zu begrüßen."

Wegen fehlender Genehmigung aus Brüssel konnten bisher die alten Leistungs-Begrenzungen noch nicht dem EEG angepasst werden

So konnte Müller einem eher flauen Ergebnis doch noch etwas abgewinnen. Bei den eingereichten Geboten musste die Leistung der Solaranlagen auf und an Gebäuden oder an Lärmschutzwänden wie bisher zwischen 1.000 und 20.000 Kilowatt liegen. Die Senkung der Untergrenze auf 750 Kilowatt, die mit dem im April 2024 beschlossenen "Solarpaket 1" (240402) den Bestimmungen in § 30 des EEG 2023 eingefügt wurde, hätte vermutlich die leichte Unterzeichnung vermeiden helfen. Diese Neuregelung konnte jedoch nicht berücksichtigt werden, weil die dafür erforderliche beihilferechtliche Genehmigung aus Brüssel noch immer nicht erteilt war. Aus demselben Grund konnte auch die Ausschreibungsmenge nach oben nicht erweitert werden, obwohl der § 28b des EEG 2023 in seiner neuesten Fassung die Gesamtmenge für das Jahr 2025 von 900 Megawatt auf 1800 MW verdoppelt hat.

Unter diesen Umständen standen einem Ausschreibungsvolumen von 282.721 Kilowatt (kW) Gebote für 273.554 kW gegenüber. Einen Zuschlag erhielten 118 Gebote im Gesamtumfang von 255.367 kW. Neun Gebote im Umfang von 18.187 kW mussten aus formalen Gründen vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 6,90 Cent/kW und 10,38 Cent/kW. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert lag mit 9,22 Cent/kW leicht oberhalb des Wertes der Vorrunde (9,10 Cent/kW), aber noch immer deutlich unter dem zulässigen Höchstwert von 10,40 Cent/kW.

Regional verteilten sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgeglichen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (51 MW, 25 Zuschläge), gefolgt von Brandenburg (47 MW, 15 Zuschläge), Niedersachsen (33 MW, 16 Zuschläge) und Hessen (32 MW, 13 Zuschläge).

Wie schon in den Vorrunden gingen die meisten Zuschläge an Gebote im Umfang von bis zu 2000 Kilowatt bzw. 2 MW. Dieses Mal waren es 79 der insgesamt 118 Zuschläge.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden findet am 1. Oktober 2025 statt.

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