Juli 2025 |
250710 |
ENERGIE-CHRONIK |
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Bei der ersten "Innovationsausschreibung" konnten sowohl Einzelanlagen als auch Anlagenkombinationen bezuschusst werden. Deshalb sind auf dieser Grafik beim September 2020 zwei unterschiedliche Zuschlagswerte angegeben. Ab der zweiten Auktion wurden dann nur noch Anlagenkombinationen gefördert. Im Unterschied zur üblichen Ausschreibungspraxis erhalten die erfolgreichen Bieter jedoch keinen limitierten Ausgleich der Differenz zwischen Erlösen und Marktpreisen, sondern einen festen Geldbetrag je eingespeister Kilowattstunde, der zusätzlich zum Börsenpreis gezahlt wird. Die Zuschlagswerte sind deshalb mit denen der Regelausschreibungen für Solar- oder Windkraftanlagen nur schwer vergleichbar. Zwischendurch ließ das Interesse so stark nach, dass zum Gebotstermin 1. Dezember 2022 lediglich ein einziges Gebot einging, zu dem die Bundesnetzagentur aber keine weiteren Informationen mitteilen wollte, weil sonst "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bieters offengelegt" würden (221212). Ab September 2023 nahm die Nachfrage aber wieder deutlich zu. Ein Jahr später wurde sie sogar drei- und viermal so hoch wie das Angebot. Das dürfte unschwer damit zu erklären sein, dass die Kombination von Solaranlagen mit Batteriespeichern inzwischen eher der Normalfall als eine "Innovation" ist. |
Auch bei der 10. "Innovationsausschreibung" nach § 39n des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die zum 1. Mai stattfand, bezogen sich sämtliche Gebote auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. Wie die Bundesnetzagentur am 3. Juli weiter mitteilte, war die Gebotsmenge mit 2020 Megawatt (MW) viermal so groß wie die ausgeschriebene Menge von 486 MW. Von den eingegangenen 158 Geboten erhielten deshalb nur 29 einen Zuschlag,. Dabei konnten 56 Gebote von vornherein nicht berücksichtigt werden, weil sie den formalen Anforderungen nicht genügten.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 5,00 Cent/kWh bis 6,39 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entsprach 6,15 Cent/kWh. Er lag damit deutlich unter dem Höchstwert von 9,00 Cent/kWh und auch unter dem Wert der Vorrunde von 7,09 Cent/kWh. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (137 MW, 12 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Sachsen-Anhalt (124 MW, fünf Zuschläge) und Niedersachsen (49 MW, zwei Zuschläge).
Die "Innovationsausschreibungen" haben 2020 die früheren "technologieneutralen" Ausschreibungen abgelöst, die theoretisch sowohl Wind- als auch Solarprojekte umfassten, aber in der Praxis ebenfalls auf Solarprojekte hinausliefen. Schon bei der ersten Innovationsausschreibung befand sich unter den Zuschlägen nur ein einziges Windkraftprojekt (201015). Seit der zweiten Auktion kann gemäß der Ausführungsverordnung nur noch für Anlagenkombinationen geboten werden (bei denen mehrere EE-Anlagen oder Speicher über denselben Netzverknüpfungspunkt einspeisen). Im übrigen sind grundsätzlich alle erneuerbaren Stromerzeugungstechnologien zugelassen. Im Ergebnis wurden bisher aber ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben (210513).
Die nächste Innovationsausschreibung wird am 1. September 2025 durchgeführt.