Juli 2024

240711

ENERGIE-CHRONIK



Die seit Februar 2023 wieder ansteigenden Gebotsmengen sind vor allem auf die Erhöhung des zulässigen Höchstwerts von 5,88 auf 7,35 Cent/kWh zurückzuführen. Da alle Ausschreibungen unterzeichnet blieben, konnte dieser neue Höchstwert von den Bietern weitgehend ausgeschöpft werden.

Windkraft-Nachfrage so groß wie seit 2017 nicht mehr

"Bei einer Fortsetzung dieser positiven Entwicklung sind die Zubauziele bei Wind an Land erreichbar", äußerte hoffnungsfroh der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, als er am 3. Juli das Ergebnis der jüngsten Ausschreibung für Windkraft an Land bekanntgab, die zum 1.Mai stattfand. "Die aktuelle Ausschreibungsrunde stellt mit fast 2,5 Gigawatt eingereichter Gebotsmenge einen Rekord dar und bestätigt den Trend steigender Gebots- und Genehmigungszahlen.“

Tatsächlich wurden bei den drei letzten Ausschreibungen soviele Gebote eingereicht wie seit 2017 nicht mehr. Damals waren die drei ersten Auktionen auf ein überaus lebhaftes Interesse gestoßen und zwei- bis dreifach überzeichnet worden (siehe Grafik). Das änderte sich aber schnell: Schon ab 2018 blieb ein relatv bescheidenes Angebot in der Regel stark unterzeichnet. Ab 2023 unternahm die Bundesnetzagentur dann einen neuen Anlauf mit der Heraufsetzung des Höchstwerts von 5,88 auf 7,35 Cent/kWh. Da zugleich das Angebot mehr als verdoppelt wurde, lag das Ergebnis aber vorerst beträchtlich unter den Erwartungen (240112).

Das erste Etappenziel des EEG 2023 wird bei weitem nicht erreicht werden

Die inzwischen erreichte Steigerung der Gebotsmengen bleibt noch immer hinter dem Angebot und vor allem hinter den in § 4 des EEG 2023 festgelegten Ausbauzielen zurück, die bis Ende dieses Jahres eine installierte Leistung von 69 Gigawatt vorsehen, die dann bis 2030 mit einem Zuwachs von jährlich 15 GW auf 15 GW steigen soll. Bis 2050 sollen es dann sogar 160 GW sein.

Tatsächlich erreicht wurde bis Ende 2023 eine installierte Windkraft-Kapazität von 60.988 MW. Wie aus dem neuesten Bericht zum Status des Windenergieausbaues hervorgeht, belief sich der Nettozubau im ersten Halbjahr 2024 auf 929 MW, was einen kumulierten Bestand von 61.917 MW ergibt. Das wären bis zum Jahresende 62.846 MW, falls es beim selben Zuwachs bleibt. Es bliebe also eine Differenz von mehr als sieben Gigawatt zum ersten Etappenziel des EEG 2023. Hinzu kommt ein erheblicher Überhang aus dem Ausschreibungsvolumen des Jahres 2023, das nach § 28 des EEG 12.840 MW betrug, für das aber nur Zuschläge in Höhe von 4.410 MW erteilt werden konnten. Damit verblieben 8.430 MW, die bei den bis 2028 stattfindenden Ausschreibungen zusätzlich zum regulären Volumen von jeweils 10.000 MW angeboten werden müssen.

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