Dezember 2022 |
221210 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die durch das "Brennstoffemissionshandelsgesetz" (191103) verursachte Verteuerung der Heizkosten wird ab dem kommenden Jahr zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt, anstatt ausschließlich den Mietern als Bestandteil der Heizkosten-Abrechnung aufgebürdet zu werden, wie das bisher der Fall war. Am 25. November billigte auch der Bundesrat das entsprechende "Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten", das am 10. November mit den Stimmen der Regierungskoalition vom Bundestag angenommen wurde, am 8. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt (PDF).
Die Aufteilung der Mehrkosten orientiert sich künftig an der
energetischen Qualität des Gebäudes: Je schlechter diese ist, desto höher
ist der Anteil des Vermieters. Bei besonders schlecht gedämmten Gebäuden
muss er bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen. Allerdings sieht das
Gesetz auch Ausnahmen vor, zum Beispiel bei Denkmalschutzvorgaben, die
eine bessere Dämmung der Wohnungen verhindern. Für Nichtwohngebäude gilt
vorerst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten. Durch die Aufteilung
will das Gesetz die Vermieter zur Vornahme von energetischen Sanierungen
der Gebäude veranlassen. Parallel dazu soll sich für die Mieter ein Anreiz
ergeben, möglichst sparsam mit der auf sie entfallenden Kostenbelastung
umzugehen, die je nach Güte der Wärmedämmung zwischen fünf und hundert
Prozent betragen kann (siehe Tabelle).
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen
Heizkostenabrechnung. Wenn Mieter sich selbst mit Brennstoffen versorgen,
können sie gegenüber dem Vermieter Erstattungsansprüche geltend machen.
Auf Anregung des Bundesrates haben sie dafür zwölf Monate Zeit.
Brennstofflieferanten sind verpflichtet, ihnen die dafür notwendigen
Informationen zukommen zu lassen.
Der Preis für ein Zertifikat, das zur Emission einer Tonne CO2-Äquivalent berechtigt, wird 2023 nicht auf 35 Euro steigen, sondern wie in diesem Jahr bei 30 Euro liegen. Im Oktober stimmten Bundestag und Bundesrat einer entsprechenden Änderung von § 10 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu. Die Bundesregierung will damit die enormen Energiepreis-Belastungen etwas mildern, die durch den russischen Überfall auf die Ukraine entstanden sind. Ab 2024 verringert sich der bisher vorgesehene Preis von 45 auf 35 Euro, und ab 2025 von 55 auf 45 Euro. Ab 2026 soll dann – wie bisher – der Verkauf durch ein Auktionsverfahren abgelöst werden, bei dem sich die Kosten pro Zertifikat in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro bewegen.
Laut einer Studie, die sich der Immobiliendienstleister Ista erstellen ließ, werden so im nächsten Jahr rund 1,1 Milliarden Euro zusammenkommen, die zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen sind. Für eine durchschnittliche Mietwohnung sei mit jährlichen CO2-Abgaben von rund 69 Euro bei Gasheizung und mit 96 Euro bei Ölheizung zu rechnen. In den drei Jahren bis zum Auslaufen der Festpreis-Regelung würden es voraussichtlich 3,9 Milliarden Euro sein, wovon 2,1 Milliarden auf die Vermieter und 1,8 Milliarden auf die Mieter entfallen. Die Studie basiert auf rund 243.000 Mehrfamilienhäusern aus dem Ista-Datenbestand, die von Wissenschaftlern der TU Dortmund bundesweit hochgerechnet wurden.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz ergänzt seit 2021 das seit 2005 bestehende Europäische Emissionshandelssystem (ETS), das nur Kraftwerke und andere industrielle Großfeuerungsanlagen erfasst und in der Praxis erst seit ungefähr vier Jahren die erwünschte Wirkung zeigt (210903). Im Unterschied zum ETS handelt es sich um ein nationales Emissionshandelssystem, das auch in den Bereichen Gebäude und Verkehr den klimaschädlichen CO2-Ausstoß von Sprit, Heizöl und Gas senken soll. Außerdem funktioniert es in seiner ersten Phase wie eine CO2-Abgabe, die erst ab 2026 von einem Auktionsverfahren abgelöst wird. Bis 2022 sind zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas von dieser Belastung betroffen, ab 2023 alle weiteren Brennstoffe, darunter auch Kohle.