Februar 2021

210212

ENERGIE-CHRONIK


Bundesnetzagentur ahndet betrügerische Telefonwerbung für Strom- und Gaslieferverträge

Energieverbraucher werden weiterhin massenhaft mit Telefonwerbung für Strom- und Gaslieferverträge belästigt, obwohl derartige Anrufe ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen schon seit 2013 untersagt sind. Die Bundesnetzagentur hat deshalb im Februar wieder zwei solcher Firmen mit Geldbußen von jeweils 260.000 Euro belegt, womit sie die mögliche Höchstgrenze von 300.000 Euro nahezu ausschöpfte.

Manchmal tarnen sich die Werber sogar als Bundesnetzagentur

Im einen Fall handelte es sich um die "mivolta GmbH", die bundesweit durch rechtswidrige Telefonanrufe für Strom- und Gaslieferverträge ihrer Eigenmarke "MaXXimo" werben ließ. Nach Darstellung der Bundesnetzagentur setzte sie dabei "Vertriebspartner" ein, die die Betroffenen hartnäckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder telefonisch kontaktierten. Viele der Werbeanrufe seien von einer irreführenden Gesprächsführung geprägt gewesen. Häufig hätten sich die Anrufer sogar mit Fantasienamen wie "bundesweite Energieagentur" vorgestellt oder so getan, als würden sie im Auftrag der Bundesnetzagentur anrufen. Eine Vielzahl der Betroffenen habe sich so in die Irre führen lassen.

Mit Hilfe des "Stadtwerke-Tricks" wird die Zählernummer erfragt

In mehreren Fällen wurde der eigentliche Anrufzweck zunächst verschleiert, indem die Anrufer vorgaben, angebliche Kosteneinsparpotenziale beim Energieverbrauch aufzeigen zu wollen. Teilweise täuschten sie auch mittels des "Stadtwerke-Tricks" vor, die Verbraucher im Auftrag ihres aktuellen Energielieferanten anzurufen, um auf diese Weise an Informationen wie die Zählernummer zu gelangen, die erforderlich sind, um einen Lieferantenwechsel auch ohne Wissen und gegen den Willen der Betroffenen veranlassen zu können. Etliche der Beschwerdeführer wurden dadurch gezwungen, angebliche Verträge, die sie nie abgeschlossen hatten, mit großem Aufwand zu widerrufen.

Call-Center erledigen die Schmutzarbeit für etablierte Unternehmen

Im anderen Fall hat eine "KiKxxl GmbH" im Auftrag verschiedener großer Unternehmen aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche unerlaubte Werbeanrufe durchgeführt. Das Call-Center verfügte dabei über keine bzw. keine wirksamen Werbeeinwilligungen der angerufenen Verbraucher. Es setzte die unerlaubten Anrufe aber selbst dann noch fort, wenn sich die Betroffenen die Belästigung ausdrücklich verbeten hatten. Die Bundesnetzagentur bemerkte in diesem Zusammenhang, dass sie gegen einen der Auftraggeber des Call-Centers ebenfalls schon ein hohes Bußgeld verhängt hat. Den Namen teilte sie nicht mit. Es könnte sich aber zum Beispiel um den E.ON-Vertrieb handeln, der nach der Einverleibung des einstigen RWE-Vertriebs Eprimo mit großem Abstand zum führenden Strom- und Gasanbieter in Deutschland geworden ist (180509, 180907).

Bundesrat fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf für besseren Verbraucherschutz

Die Bundesregierung hat inzwischen den Entwurf eines "Gesetzes für faire Verbraucherverträge" vorgelegt, das derartige Mißstände beseitigen soll. Unter anderem ist vorgesehen, in § 41 Abs. 1 der aktuellen Fassung des Energiewirtschaftsgesetzes den ersten Satz so zu ergänzen, dass er künftig lautet: "Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grundversorgung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und müssen einfach und verständlich sein." Ferner müssen die Telefonwerber die angebliche Einwilligung der Angerufenen, auf die sie sich häufig schlitzohrig berufen, so dokumentieren und aufbewahren, dass der Bundesnetzagentur eine effizientere Ahndung derartiger Täuschungsmanöver möglich wird. Der Bundesrat hat sich am 12. Februar mit dem Gesetzentwurf befasst. Dabei hielt er sowohl in diesem als auch in anderen Punkten weitere Nachbesserungen zum Schutz der Verbraucher für notwendig.

 

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