September 2020

200906

ENERGIE-CHRONIK


Ab 1 Kilowatt soll jede Anlage fernablesbar und fernsteuerbar sein

Mit der EEG-Novelle, die sie am 23. September beschloss, will die Bundesregierung auch die Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen mit winzigen Leistungen ab 1 Kilowatt zur messtechnischen Aufrüstung verpflichten. Gemäß § 9 des EEG 2021 müssen sie diese Stromquellen "mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber oder ein anderer Berechtigter jederzeit über ein intelligentes Messsystem

1. die Ist-Einspeisung abrufen kann und

2. die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln kann."

Lediglich mit Blick auf noch bestehende Lieferengpässe für sogenannte Moderne Messeinrichtungen und "Smart-Meter-Gateways" räumt das Gesetz eine Frist ein, bis "das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bekanntgegeben hat, dass die technische Möglichkeit für die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem nach dem Messstellenbetriebsgesetz für die entsprechende Einbaugruppe besteht". Für neu in Betrieb gehende Anlagen gilt die Verpflichtung dann sofort. Bestandsanlagen haben sie in spätestens fünf Jahren zu erfüllen. Unabhängig davon müssen aber Anlagen im Leistungsbereich von 1 bis 15 Kilowatt diese Verpflichtung solange "mit technischen Einrichtungen erfüllen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage oder der KWK-Anlage entspricht". Ausgenommen ist nur, wer dem Netzbetreiber seinen Wechsel in die Direktvermarktung mitgeteilt hat.

BEE hält Streichung für dringend erforderlich

Aus Sicht des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) handelt es sich um "gänzlich unverhältnismäßige" Anforderungen, die unterhalb von 7 Kilowatt dringend gestrichen werden müssten. Die Anlagen in diesem Leistungsbereich seien bisher aus gutem Grund von der Verpflichtung zum Einbau sogenannter intelligenter Messsysteme ausgenommen worden, weil die Kosten größer wären als der Nutzen. Eine weitere Absenkung der Bagatellgrenze sei weder für die Aufrechterhaltung der Systemstabilität noch für eine höhere Systemeffizienz erforderlich. Die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen hätten schon bisher die sinnvolle und bewährte Option, die maximale Wirkleistung ihre Anlagen auf 70 Prozent zu begrenzen (181104). Dies mache auch weiterhin den Einbau kostspieliger Steuerungstechnik überflüssig.

 

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