November 2019

191108

ENERGIE-CHRONIK


Vattenfall klagt erfolgreich gegen Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes

Der Berliner Senat darf die Konzession für das hauptstädtische Stromversorgungsnetz vorerst nicht an die landeseigene "Berlin Energie" vergeben. So entschied das Landgericht Berlin am 7. November. Es gab damit einer Klage des Vattenfall-Konzerns statt und suspendierte die Vergabeentscheidung vom 5. März dieses Jahres (190313). Voraussichtlich wird das Land nun das Kammergericht anrufen, wie das Oberlandesgericht in Berlin heißt. Die Berufung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung eingelegt werden.

Vattenfall begründete den Eilantrag mit den Vergabekriterien, aus denen sich für "Berlin Energie" ein Punkte-Vorsprung von fast acht Prozent gegenüber der Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin ergab. Diese seien einseitig auf die Vergabe an den kommunalen Bewerber zugeschnitten worden. In der mündlichen Verhandlung, die am 17. Oktober stattfand, bezweifelten die Vattenfall-Vertreter außerdem das Betreiberkonzept der "Berlin Energie", dass von einer kompletten Übernahme und Eingliederung der Stromnetz Berlin ausgeht. Es sei keineswegs klar, ob und wieweit die Mitarbeiter der Vattenfall-Tochter zu "Berlin Energie" wechseln würden. Energietechniker seien schließlich begehrt, und nicht alle wollten "in einer Behörde" arbeiten.

In einer Pressemitteilung der Justiz zu dem vorerst nur mündlich begründeten Urteil der Zivilkammer 16 hiess es:

"Ausweislich der mündlichen Urteilsbegründung waren für die Zivilkammer 16 neben weiteren Punkten vor allem zwei Aspekte entscheidend: So müsse das Land Berlin gemäß den gesetzlichen Vorschriften sicherstellen, dass nur ein Bieter berücksichtigt werde, der im Vergabeverfahren ein fundiertes Konzept für den Betrieb des Stromnetzes vorweise bzw. vorlege. Im konkreten Fall habe aus Sicht der Kammer das von 'Berlin Energie' vorgelegte Konzept nicht den Anforderungen entsprochen, die an ein solches fundiertes Konzept zu stellen seien. Darüber hinaus sei das Land Berlin nach der Vergabeentscheidung auch verpflichtet gewesen, der Antragstellerin als der unterlegenen Bieterin im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Akteneinsicht in das Angebot von 'Berlin Energie' als der obsiegenden Bieterin zu gewähren. Der Antragstellerin sei jedoch keine solche den Vorschriften genügende Akteneinsicht gewährt worden, was einen relevanten Verfahrensverstoß darstelle."

 

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