Oktober 2019

191003

ENERGIE-CHRONIK


EEG-Umlage steigt auf 6,756 Cent

Die EEG-Umlage für das Jahr 2020 beträgt 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Dies gaben die vier Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober bekannt. Gegenüber 2019 ist das eine Erhöhung um 0,351 Cent oder 5,5 Prozent. Der Anstieg fällt damit noch höher aus als erwartet wurde (190804).


Die neue "EEG-Kernumlage" besteht zu drei Vierteln aus Vergütungen für Wind- und Solarstrom. Ein knappes Viertel entfällt auf Biomasse-Anlagen. Sonstige Erneuerbare spielen nur eine marginale Rolle.

Die Berechnung geht davon aus, dass die Einspeisung von EEG-Strom um etwa 8,6 Terawattstunden (TWh) auf etwa 226 TWh zunimmt, woraus sich eine Fördersumme von 26,2 Milliarden Euro ergibt. Die Einnahmen aus der Zwangsvermarktung von EEG-Strom an der Börse durch die Netzbetreiber und andere Erlöse belaufen sich auf 2,07 Milliarden Euro, so dass eine Deckungslücke von 24,17 Milliarden Euro zu erwarten ist. Dies entspricht einer "Kernumlage" für 2020 von etwa 6,8 Cent/kWh. Davon entfallen etwa 2,5 Cent/kWh auf Photovoltaik, etwa 1,6 Cent/kWh auf Biomasse, etwa 1,4 Cent/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,2 Cent/kWh auf Windenergie auf See (siehe Grafik).

EEG-Konto ist seit Juli stark geschrumpft

Bei der Berechnung der endgültigen EEG-Umlage werden neben dieser Kernumlage noch zusätzlich der Stand des EEG-Kontos sowie die sogenannte Liquiditätsreserve berücksichtigt. Da sich das EEG-Konto zum 30. September 2019 mit 2,2 Milliarden Euro im Plus befand, senkte dies die EEG-Umlage 2020 rechnerisch um etwa 0,6 Cent. Allerdings war der Kontostand seit Juli dieses Jahres stark gesunken und lag um rund 40 Prozent niedriger als zum 30. September 2018. Das Guthaben konnte sich deshalb nicht mehr so stark auswirken wie im Vorjahr. Unter Berücksichtigung einer Liquiditätsreserve von 0,55 Cent/kWh bleibt die endgültige EEG-Umlage deshalb zwar geringfügig unter der Kernumlage, ist aber um um 0,351 Cent höher als im Vorjahr.

Offshore-Netzumlage bleibt bei 0,416 Cent/kWh

Neben der EEG-Umlage veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber zum zweiten Mal auch die neu eingeführte Offshore-Netzumlage. Hier gibt es vorerst keine Veränderung. Mit 0,416 Cent/kWh bleibt diese Umlage aber elfmal höher als die einstige Offshore-Haftungsumlage, die sie abgelöst hat. Das liegt daran, dass die alte Umlage nur Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerungen der Netzanbindung von Offshore-Windparks abdeckte. Die Neuregelung hat dagegen zusätzlich die normalen Kosten der Netzanbindung aus den Netzentgelten herausgenommen und direkt auf die Stromverbraucher umgelegt. Damit ist es nun möglich, die Großverbraucher ein weiteres Mal zu begünstigen und das für 2020 errechnete Kostenvolumen von rund 1,6 Milliarden Euro sehr einseitig den Niederspannungskunden aufzubürden. Die Umlage wird nämlich nicht gleichmäßig auf die Stromkunden verteilt, sondern ist für Großverbraucher stark ermäßigt (181010).

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