September 2017 |
170902 |
ENERGIE-CHRONIK |
So gut wie alle Stromnetzbetreiber wollen weiterhin für die Zähler zuständig sein, obwohl das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" (160606) es ermöglicht, diese Aufgabe auch Dritten zu übertragen. Dies ergab eine Befragung der insgesamt 899 Betreiber von Netzen der allgemeinen Versorgung und geschlossenen Verteilernetzen durch die Bundesnetzagentur. Wie die Behörde am 15. September mitteilte, äußerten lediglich sieben Unternehmen die Absicht, nicht als "grundzuständiger Meßstellenbetreiber" in Sinne des Meßstellenbetriebsgesetzes tätig zu werden. Das sind weniger als ein Prozent.
Zu den "grundzuständigen Meßstellenbetreibern" gehört die Netze BW, die in Baden-Württemberg rund 1,89 Millionen "moderne Meßeinrichtungen" und rund 500.000 "intelligente Meßsysteme" installieren will. Das Foto zeigt die Montage einer "modernen Meßeinrichtung". Sie kann die Verbrauchsdaten ein Jahr lang speichern und verfügt bereits über die Schnittstelle, mit der sie nachträglich an ein "Smart Meter Gateway" angeschlossen werden kann und so zum "intelligenten Meßsystem" mutiert. Unten sieht man noch den alten Ferraris-Zähler (080410). Foto: Netze BW
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Diese winzige Minderheit hat ab 1. Oktober die Möglichkeit, einen anderen grundzuständigen Meßstellenbetreiber zu benennen. Der muß dann gegenüber der Bundesnetzagentur seine "personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit" nachweisen, um die Genehmigung zu erhalten. Bei den anderen Netzbetreibern bedarf es dagegen keiner besonderen Genehmigung. Es genügt, daß sie gegenüber der Behörde erklärt haben, nun die Funktion des "grundzuständigen Meßstellenbetreibers" übernehmen zu wollen.
Die grundzuständigen Meßstellenbetreiber sind nach § 29 des Gesetzes verpflichtet, insgesamt etwa 6,5 Millionen Zählpunkte mit einem sogenannten "intelligenten Meßsystem" auszurüsten. Dabei handelt es sich um digitale Zähler mit Arbeits- und Leistungsmessung, deren Daten über das Internet oder ein anderes Kommunikationsnetz abgerufen werden können. Betroffen sind Endkunden, die entweder einen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden haben (65 Prozent der Fälle), über eine eigene Stromerzeugung mit mehr als 7 Kilowatt verfügen (17 Prozent) oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betreiben (18 Prozent). Die Umrüstung muß bei großen Endverbrauchern (mehr als 100.000 kWh/a) erst binnen 16 Jahren erfolgt sein. Ansonsten beträgt die Frist acht Jahre, wobei sie für kleinere Verbräuche (bis 10.000 kWh/a) erst mit 2020 anstatt mit 2017 beginnt.
Bei Endverbrauchern unterhalb der Schwelle von 6.000 kWh – das sind weitere 44,5 Millionen Zählpunkte und somit die große Mehrheit – können die grundzuständigen Meßstellenbetreiber ebenfalls "intelligente Meßsysteme" einbauen, wenn sie wollen und die dafür genannten Preisgrenzen einhalten. Sie unterliegen aber keiner Verpflichtung. Ersatzweise müssen sie bis zum Jahr 2032 zumindest "moderne Meßeinrichtungen" installiert haben. Darunter versteht der Gesetzgeber ebenfalls digitale Arbeits- und Leistungszähler, die zwar vorerst nicht an ein Kommunikationsnetz angeschlossen werden, aber technisch die Fernauslesung ermöglichen würden.
Unabhängig von der formalen Anerkennung als "grundzuständiger Meßstellenbetreiber" sind aber viele Netzbetreiber bemüht, den praktischen Meßstellenbetrieb auf den sogenannten Smart-Meter-Gateway-Administrator zu übertragen, der laut Gesetz "als Meßstellenbetreiber oder in dessen Auftrag für den technischen Betrieb des intelligenten Meßsystems verantwortlich ist". Zum Beispiel hat sich die Smartoptimo GmbH, die 2009 von den Stadtwerken Osnabrück und Münster gegründet wurde, inzwischen als ein solcher Smart-Meter-Gateway-Administrator positioniert. Ihren Angaben zufolge betreute sie zu Anfang des Jahres rund drei Millionen Zählpunkte und beschäftigte insgesamt 135 Mitarbeiter. Zu den Anteilseignern gehörten außerdem die Stadwerke Bielefeld, Solingen, Gütersloh, Menden, Gießen und Hagen. Unlängst beteiligte sich auch der hessische Verteilnetzbetreiber Ovag als 31. kommunaler Gesellschafter. Wie er am 14. September mitteilte, überläßt er der Smartoptimo GmbH zugleich die Auswertung seiner mehr als 230.000 Zählpunkte, soweit diese künftig als "intelligente Meßsysteme" per Fernablesung abgerechnet werden können.