Juli 2017 |
170717 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat am 6. Juli die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet. Gebotstermin ist der 1. September 2017. Mit dem neuen EEG wurde auch die Förderung der Biomasse auf eine wettbewerbliche Ermittlung umgestellt, soweit die Leistung der Anlagen 150 Kilowatt und mehr beträgt. Hierzu führt die Bundesnetzagentur einmal pro Jahr ein Ausschreibungsverfahren durch. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese Runde beträgt es 150 Megawatt.
Investoren können ihre Gebote bis zum 1. September 2017 abgeben. Das Höchstgebot beträgt gemäß § 39b EEG in diesem Jahr 14,88 Cent/kWh und verringert sich dann jährlich um 1 Prozent. Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, wonach der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.
Eine Besonderheit der Ausschreibungen für Biomasse ist, daß auch bereits in Betrieb genommene Anlagen teilnehmen können. Diese können sich um eine zehnjährige Anschlußförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht: Gebote mit einer Größe von 150 Kilowatt oder weniger erhalten den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert. Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,9 Cent/kWh.