Mai 2017 |
170514 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett beschloß am 24. Mai eine Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, die bis zum 1. April 2022 die Zusammenlegung der beiden deutschen Gas-Marktgebiete Net Connect Germany (NCG) und Gaspool vorschreibt. Ferner werden die Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, Transportkunden an allen Ein- und Ausspeisepunkten ihres Netzes Kapazitäten auf untertägiger Basis anzubieten, wie dies bei Kopplungspunkten bereits der Fall ist. Das Prinzip der Zuweisung von Kapazitäten in der zeitlichen Reihenfolge der Anfragen ("first come, first serve") wird abgeschafft. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Der Erdgasmarkt in Deutschland ist seit Oktober 2011 in die beiden qualitätsübergreifenden Marktgebiete (Bilanzierungszonen) NetConnect Germany (NCG) und GASPOOL aufgeteilt. Die Anzahl der deutschen Gasmarktgebiete hat sich damit von 19 im Jahr 2006 auf aktuell zwei reduziert (160801).
Die Zusammenlegung stelle einheitliche Referenzpreise für alle deutschen Erdgaskunden her, heißt es in der Begründung der "Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung". Sie bewirke eine Bündelung sowie Erhöhung der Liquidität, die den deutschen Gasmarkt stärke und mit dem aktuellen Zuschnitt der Marktgebiete nicht möglich sie. Zugleich stelle sie "die Weichen für künftige europäische Entwicklungen, die perspektivisch auch ein grenzüberschreitendes Marktgebiet unter deutscher Beteiligung umfassen könnte". Durch die bis 2022 vorgeschriebene Zusammenlegung werde "eine innerdeutsche Diskriminierung sowie unter Umständen dauerhafte Trennung beider deutschen Marktgebiete als Folge einer grenzüberschreitenden Zusammenlegung unter Einbeziehung nur eines der beiden deutschen Marktgebiete verhindert". – Offenbar eine Umschreibung der Befürchtung, daß NCG oder GASPOOL eine Vereinigung mit dem niederländischen Marktgebiet anstreben, bevor es innerhalb Deutschlands zur Zusammenlegung kommt.
Innerhalb der Gasbranche sind Nutzen und Notwendigkeit der Zusammenlegung umstritten. Im Rahmen eines von der Bundesnetzagentur durchgeführten "Marktdialogs" begrüßten der Gasverteiler-Verband Geode, EnBW, Statkraft und das Saarland die geplante Regelung. Eher negativ äußerten sich die Börsenplattform Pegas, der VKU sowie die Länder Baden-Württemberg und Hessen. Die Bundesnetzagentur selber schätzte in einer Stellungnahme "die Vorteile eines stabilen regulatorischen Rahmens zum jetzigen Zeitpunkt höher als die möglichen Vorteile weiterer nationaler oder grenzüberschreitender Marktgebietsintegrationen".