Januar 2017 |
170112 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verzichtet darauf, die Stromsteuer auf den Eigenverbrauch von Strom aus Solaranlagen auszudehnen. Dies geht aus einer Protokollnotiz hervor, in der Schäubles Ministerium die Ergebnisse einer Ressortabstimmung mit dem Wirtschaftsministerium festhielt und die am 23. Januar bekannt wurde. "Die umstrittenen Neuregelungen der Stromsteuerbefreiungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kleinanlagen entfallen dementsprechend", heißt es in dieser Notiz. Offenbar hat sich das Wirtschaftsministerium seinen Einwänden gegen die Besteuerung des Eigenverbrauchs durchgesetzt.
Nach § 9 des Stromsteuergesetzes ist der Eigenverbrauch komplett von der Steuer befreit, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Für Strom aus anderen Anlagen – etwa häuslichen Blockheizkraftwerken – gilt das bis zu einer elektrischen Nennleistung von 2 MW. Schäuble wollte dagegen den Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien nur noch bis zu einem Verbrauch von 20 Megawattstunden jährlich befreien. Beim Überschreiten dieser Grenze wäre der gesamte Strom aus der Anlage stromsteuerpflichtig geworden. Außerdem sollte die Grenze für die Befreiung des Eigenverbrauchs aus anderen Anlagen auf 1 MW halbiert werden (160502).
Einen bemerkenswerten Vorstoß unternahm die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), indem sie am 12. Januar gegenüber der Deutschen Presse Agentur (DPA) die Abschaffung der Stromsteuer forderte. Ähnlich äußerte sich der Landesfinanzminister Markus Söder gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (12.1.) Die beiden CSU-Politiker reagierten damit auf den Überschuß von 19 Milliarden Euro, den Bund und Länder 2016 erzielten, wobei allein auf den Bund 6,2 Milliarden entfielen.