August 2016 |
160802 |
ENERGIE-CHRONIK |
Grafik: FNB |
Die Bundesregierung plant eine Änderung des § 19a im Energiewirtschaftsgesetz, der die "Umstellung der Gasqualität" regelt. Bisher werden die Kosten, die durch die Umstellung von Netzanschlüssen, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten entstehen, "auf alle Gasversorgungsnetze innerhalb des Marktgebiets umgelegt, in dem das Gasversorgungsnetz liegt". Da es in Deutschland seit Oktober 2011 nur noch die beiden Marktgebiete von Net Connect Germany (NCG) und Gaspool gibt, betraf diese Regelung schon bisher jeweils rund die Hälfte des Gasmarkts. Durch die Neuregelung erfolgt die Umlage der Kosten auf einer noch breiteren Basis, die beide Marktgebiete einbezieht und alle deutschen Gasverbraucher belastet.
Die geplante Neufassung des Paragraphen gewährt außerdem jedem Verbraucher einen Kostenzuschuß von 100 Euro, wenn er ein für die neue Gasqualität taugliches Gerät anschafft, anstatt die Umrüstung des alten Geräts vom Netzbetreiber besorgen zu lassen. Die Netzbetreiber haben den jeweiligen technischen Umstellungstermin zwei Jahre vorher auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und die betroffenen Anschlußnehmer entsprechend schriftlich zu informieren. Dabei haben sie auch auf den Kostenerstattungsanspruch hinzuweisen.
Die L-Gas-Netze, die bis 2030 auf H-Gas umgestellt werden müssen, befinden sich in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Detaillierte Karten der Ferngasleitungen mit den bis 2030 schrittweise in drei Abschnitten vorgesehenen Umstellungsbereichen gibt es HIER. Grafik: BNA
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Formal gehen die Umrüstung oder der 100-Euro-Bonus zu Lasten der insgesamt 726 Gas-Netzbetreiber, die es in Deutschland gibt (160109). Die Einzelheiten des finanziellen Ausgleichs überläßt die Neuregelung der Kooperationsvereinbarung nach § 20 Absatz 1b EnWG und § 8 Absatz 6 der Gasnetzzugangsverordnung. Letztendlich werden die Kosten aber über Netzentgelte bzw. Gaspreise auf die Verbraucher abgewälzt, wobei es keine Rolle spielt, ob diese L-Gas oder H-Gas beziehen. Die Neuregelung sieht deshalb vor, daß die Regulierungsbehörde die von den Netzbetreibern geltend gemachten Umstellungskosten überprüfen und bei fehlender Notwendigkeit beanstanden kann.
Aktueller Anlaß der Gesetzesänderung ist die schrittweise Umstellung der bisherigen L-Gas-Verbraucher auf H-Gas, die 2015 begonnen hat und bis 2030 abgeschlossen sein soll (siehe Karten). Von der Umstellung betroffen sind rund 4,3 Millionen Haushalte mit 5,5 Millionen in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Außerdem beziehen zahlreiche Industriebetriebe L-Gas, das mit jährlich rund 30 Millionen Kubikmeter noch immer ein Drittel des deutschen Gasverbrauchs deckt.
L-Gas stammt aus niederländischer oder inländischer Förderung. Dieses "low calorific gas" hat einen Methangehalt von 80 bis 87 Prozent. Der Brennwert ist deshalb geringer als beim H-Gas (high calorific gas), das einen Methangehalt von 87 bis 99 Prozent aufweist und in der Regel aus aus Rußland oder Norwegen stammt. Mit solchem L-Gas begann vor einem halben Jahrhundert der Siegeszug des Erdgases, das bis Ende der siebziger Jahre das bis dahin übliche Stadtgas bzw. Kokereigas verdrängte. Infolge der jahrzehntelangen Ausbeutung geben die Lagerstätten aber immer weniger her, weshalb die Förderung vorhersehbar sinkt. Das ist der Grund für die Umrüstung der bisherigen L-Gas-Netze auf H-Gas, die binnen 15 Jahren abgeschlossen sein soll.
Eine zusätzliche Verknappung ergibt sich neuerdings durch die Förderbeschränkungen, welche die Niederlande aufgrund der Erdbeben verfügten, die in der Provinz Groningen auftraten und erhebliche Schäden verursachten (150605). Als unmittelbare Folge davon ist das von der Bundesnetzagentur vorgesehene Regulierungsregime für den qualitätsübergreifenden Handel mit L-Gas und H-Gas in den beiden Marktgebieten von Net Connect Germany und Gaspool aus dem Takt geraten (160801).
Die geplante Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist Bestandteil des "Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas", der vom Kabinett am 3. August verabschiedet wurde. Begründet wird sie mit der rückläufigen L-Gas-Förderung aus niederländischer und einheimischer Förderung. "Diese erfordert dauerhafte Umstellungen der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas in qualitätsübergreifenden Marktgebieten, um ein dauerhaftes Ungleichgewicht von Ein- und Ausspeisung in bzw. aus dem Gasnetz zu vermeiden." Eine Verzögerung des Umstellprozesses würde die Versorgungssicherheit der Endkunden gefährden. Die Begrenzung der niederländischen L-Gas-Förderung infolge der in Groningen aufgetretenen Erbeben unterstreiche die Dringlichkeit der Umstellung.