November 2013

131103

ENERGIE-CHRONIK


"Nationaler Aktionsplan" soll Energieeffizienz verbessern

Union und SPD wollen am Ziel der Vorgängerregierung festhalten, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 zu reduzieren. Außerdem würde sich die neue Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union für eine Reduktion um mindestens 40 Prozent bis 2030 einsetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die jetzt unterzeichnete Koalitionsvereinbarung (131101) neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien eine weitere Steigerung der Energieeffizienz vor. Im kommenden Jahr soll von der neu zu bildenden Bundesregierung ein "Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz" beschlossen werden, der die Ziele für die verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammenfaßt und jährlich von einer unabhängigen Expertenkommission überprüft wird.

Die Stichworte des energiepolitischen Kapitels im Koalitionsvertrag

 

Einsatz von Erneuerbaren beim Gebäudebestand bleibt freiwillig

Ebenso übernimmt die schwarz-rote Koalition von der Vorgängerregierung das Ziel, den Wärmebedarf der Gebäude bis 2050 so zu senken, daß er als "nahezu klimaneutral" gelten kann. Zu diesem Zweck soll das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz "fortentwickelt" werden. Allerdings will sie nicht unbedingt den Fehler wiederholen, auch eine "energetische Sanierung" des Altbaubestandes vorzuschreiben, nachdem die schwarz-gelbe Koalition genötigt war, diesen Teil ihres vom Bundestag beschlossenen "Energiewende"-Pakets komplett dem Papierkorb zu überantworten (110704, 121202). "Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand sollte weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen", heißt es ausdrücklich. Und da sich unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität kaum ein Althauseigentümer zur "energetischen Sanierung" entschließen wird, will man das entsprechende Förderprogramm der staatseigenen KfW-Bank (121202) "aufstocken, verstetigen und deutlich vereinfachen".

Überschüssiger Strom soll in Wärme umgewandelt werden

Im Einklang mit dem neugefaßten Energieeinsparungsgesetz (130507) wird ferner die in der Vergangenheit pauschal verpönte Verwendung von Strom zur Wärmerzeugung zumindest teilweise rehabilitiert: "In einem Strommarkt mit einem weiter zunehmenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien werden wir Strom, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, etwa im Wärmebereich, nutzen." Damit darf eine Anlage, wie sie soeben von den Stadtwerken Schwerin zur Abregelung von Erzeugungsspitzen installiert wurde (131113), auch auf regierungsamtlichen Segen hoffen.

Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) will die Koalition so gestalten, daß der KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent steigt. Auch damit schreibt sie eine alte Zielsetzung fort, die in § 1 des geltenden KWK-Gesetzes enthalten ist. Für konventionelle Wärmekraftwerke, die ausschließlich Strom erzeugen, würde sich damit der verbleibende Marktanteil zwischen KWK-Anlagen (25 Prozent) und Erneuerbaren (ca. 40 Prozent) auf rund 35 Prozent verringern und weiter abnehmen. Im Jahr 2011 waren Kraftwerke mit Wärme-Auskopplung zu 16 Prozent an der Stromerzeugung beteiligt.

Links (intern)