Oktober 2012 |
121005 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission hält an dem Ziel fest, bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrs auf zehn Prozent zu erhöhen. Am 17. Oktober legte sie jedoch einen Änderungsvorschlag vor, der nachteilige Folgen der im April 2009 erlassenen Richtlinie (2009/28/EG) verhindern soll. Vor allem begrenzt er den Anteil solcher Biokraftstoffe, die aus landwirtschaftlichem Anbau bzw. Nahrungsmittelpflanzen wie Weizen, Mais oder Raps gewonnen werden, auf fünf Prozent. Ausgenommen von der Deckelung bleiben lediglich Biokraftstoffe, die aus Pflanzenabfällen oder Klärschlamm gewonnen werden. Damit soll eine vermehrte Erzeugung von Biokraftstoffen der "zweiten Generation" erreicht werden, die nicht aus Nahrungsmittelpflanzen stammen. Da bei den nunmehr gedeckelten Biokraftstoffen der "ersten Generation" der Fünf-Prozent-Anteil bereits erreicht ist, wird deren Produktion praktisch auf dem erreichten Stand eingefroren.
Ursprünglich wollte die Kommission pauschal einen Anteil von zehn Prozent Biosprit am gesamten Kraftstoffverbrauch des Verkehrsbereichs vorschreiben (070102). Die 2009 erlassene Richtlinie verwendete dann den umfassenderen Begriff "erneuerbare Energien". Damit könnte auch eine stärkere Verbreitung von Elektroautos zur Erfüllung des Zehn-Prozent-Ziels beitragen. Im wesentlichen wird dies aber weiterhin nur mit Biosprit gelingen. Und hier hat die Kommission die negativen Auswirkungen zu wenig bedacht, obwohl es schon vor dem Inkrafttreten der Richtlinie nicht an Warnungen gefehlt hat (080506).
Inzwischen sieht die Kommission ein, daß der vermehrte Anbau von Energiepflanzen in der EU zu "globalen Landnutzungsänderungen" führt, die im Endeffekt die ohnehin bescheidenen Kohlendioxid-Minderungen durch Biosprit vollends zunichte machen können. Zunächst einmal ist die Klimabilanz des Biosprits keineswegs neutral, weil der Anbau der Pflanzen und ihre anschließende Verarbeitung einen erheblichen Energieaufwand erfordern. Zum anderen sind die landwirtschaftlichen Flächen in Europa beschränkt. Wenn Nahrungsmittelpflanzen zu Biosprit anstatt zu Lebensmitteln verarbeitet werden, muß deshalb das Defizit durch vermehrte Importe aus anderen Teilen der Welt ausgeglichen werden. Und dort sind landwirtschaftliche Flächen ebenfalls nicht beliebig vermehrbar, wenn man nicht die Abholzung von Wäldern sowie andere Schäden für Umwelt und Klima in Kauf nehmen will. Im Vokabular der Brüsseler Bürokratie wird dieser Sachverhalt nun als "indirect land use change" (ILUC) bezeichnet.