Dezember 2009 |
091214 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Europäische Kommission hat die von GDF Suez angebotenen Verpflichtungszusagen (090704) akzeptiert. Wie sie am 3. Dezember mitteilte, wird der französische Energiekonzern umgehend auf einen Großteil der langfristigen Buchungen verzichten, mit denen er bisher die französischen Gas-Einfuhrkapazitäten für Wettbewerber blockiert hat. Außerdem werde er nach und nach seinen Gesamtanteil an den Kapazitätsbuchungen auf unter 50 Prozent senken. Die Kommission stellt dafür das Kartellverfahren ein, das sie im Mai 2008 wegen Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet hat.
Im Verlauf ihrer Untersuchung war die Kommission zu dem vorläufigen Schluß gelangt, daß GDF Suez den Zugang zum französischen Gasmarkt für andere potentielle Gaslieferanten weitgehend blockiert hat. Der Energiekonzern hatte nicht nur den Großteil der französischen Gaseinfuhrkapazitäten langfristig gebucht, sondern auch bei der Errichtung von zwei Flüssiggas-Terminals mögliche Wettbewerber von Investitionen und Kapazitätsvergabe ferngehalten.
Im Juli 2009 war GDF Suez bereits wegen eines anderen Verstoßes gegen das europäische Kartellrecht mit einer Geldbuße von 553 Millionen Euro belegt worden. Dieselbe Strafe verhängte die Kommission gegen E.ON. In diesem Fall ging es um eine Marktabsprache zur Nutzung der Megal-Pipeline, die von den Vorgänger-Unternehmen GDF und Ruhrgas bereits 1975 vereinbart worden war. Damals war diese Absprache noch legal. Sie wurde aber strafbar, als sich die beteiligten Unternehmen trotz der mittlerweile erfolgten Liberalisierung des Energiemarktes weiter daran hielten (090704).