Juli 2009

090707

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel erläßt vier weitere Ökodesign-Verordnungen

Die Europäische Kommission erließ am 22. Juli vier weitere Ökodesign-Verordnungen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Elektromotoren, Umwälzpumpen, Fernsehern und Haushaltskühlgeräten. Sie sollen bis 2020 Einsparungen von rund 190 Terawattstunden (TWh) pro Jahr ermöglichen. Dies entspräche dem jährlichen Stromverbrauch von Schweden und Österreich zusammengenommen.

Die Verordnung über Motoren legt für die meisten der in der Industrie verwendeten Elektromotoren Energieeffizienzanforderungen fest. Zudem wird der Einsatz drehzahlsteuerbarer Antriebe gefördert, die es ermöglichen, die Motoren nicht mehr ständig mit maximaler Leistung, sondern entsprechend dem tatsächlichen Bedarf zu betreiben. Dadurch will die EU bis 2020 Energieeinsparungen von rund 135 TWh pro Jahr realisieren.

Die Verordnung über Umwälzpumpen soll eine Marktverschiebung zu hocheffizienten Umwälzpumpen herbeiführen, die ihre Leistung dem jeweiligen Bedarf der Heizungsanlage anpassen. Umwälzpumpen sind in fast allen Heißwasser- und Heizungsanlagen von Gebäuden installiert. Hier erwartet die Kommission bis 2020 Energieeinsparungen von jährlich etwa 25 TWh.

Durch die beiden Verordnungen über Fernseh- und Haushaltskühlgeräte dürfen nur energiesparende Produkte auf dem Markt verbleiben. Die Kommission beziffert hier die möglichen jährlichen Energieeinsparungen bis 2020 mit schätzungsweise 30 TWh.

Insgesamt hat die Kommission damit neun Verordnungen auf Grundlage der seit 2005 geltenden Ökodesign-Richtlinie (050402) erlassen. Bereits verabschiedet wurden Verordnungen zum Standby-Betrieb, Set-Top-Boxen, Haushaltslampen, Vorschaltgeräten und externen Netzteilen. Unter der Voraussetzung einer "vollständigen Umsetzung" dieses Pakets erhofft sie sich dadurch bis 2020 eine jährliche Stromeinsparung von etwa 315 TWh, was mehr als der jährliche Stromverbrauch Italiens wäre.

Run auf Glühlampen - Rückgang bei Energiesparlampen

Ob sich die optimistischen Erwartungen der Kommission an den Energieeinspareffekt der Ökodesign-Verordnungen so erfüllen werden, scheint fraglich und wird ohnehin schwer zu überprüfen sein. Es ist auch nicht alles sinnvoll, was sie sich ausgedacht hat. Ihr größter Mißgriff war bisher das Verkaufsverbot für Glühlampen, mit dem sie die Verbraucher zwingen will, ersatzweise Leuchtstofflampen zu verwenden (090301), und mit dem sie im Grunde ihre Kompetenzen überschritten hat, ohne daß dies von der großen Mehrheit des EU-Parlaments bemerkt und verhindert wurde (090208). Das Verbot tritt bis 2012 sukzessive in Kraft. Ab 1. September dieses Jahres sollen zunächst Glühlampen mit einer Leistung von 100 Watt sowie alle mattierten Birnen vom Markt verschwinden.

Daß die Kommission hier ihre Rechnung ohne die betroffenen Verbraucher gemacht hat, zeigen die anhaltenden Hamsterkäufe (090510). Laut "Spiegel" (27.7.) hat der Absatz von Glühlampen schon von Januar bis April bundesweit um 20 Prozent zugenommen, während Energiesparlampen um zwei Prozent weniger gekauft wurden. Bei den ab September verpönten Glühlampen registrierten Baumärkte sogar Umsatzzuwächse bis zu 150 Prozent. Vermutlich werden sich diese Hamsterkäufe in den folgenden drei Jahren wiederholen, wenn Glühlampen mit 75, 60 und weniger Watt aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Und auch später werden sich viele Verbraucher die lichttechnische Ausgestaltung ihres häuslichen Ambientes nicht von der EU-Kommission vorschreiben lassen wollen.

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